Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,506
LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11 (https://dejure.org/2012,506)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.01.2012 - 6 Ta 263/11 (https://dejure.org/2012,506)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 6 Ta 263/11 (https://dejure.org/2012,506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1360a Abs 4 BGB, § 115 Abs 3 ZPO
    Prozesskostenhilfebewilligung - Vergütungsklage - Berücksichtigung des Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss gegenüber dem Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehelicher Prozesskostenvorschussanspruch als vermögenswertes Recht bei der Feststellung eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehelicher Prozesskostenvorschussanspruch als vermögenswertes Recht bei der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 8 Ta 289/09

    Ratenzahlungsanordnung wegen Prozesskostenvorschusspflicht des Ehegatten der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
    Der Prozesskostenvorschuss ist entsprechend der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.12.2009 - 8 Ta 289/09 - nach Prozesskostenhilfe-Richtlinien zu errechnen.
  • BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04

    Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
    Für arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 05. April 2006 (- 3 AZB 61/04) eine - "persönliche Angelegenheit" im Sinne von § 1360 a Abs. 4 BGB u. a. mit der Begründung angenommen, dass beide Ehegatten einander verpflichtet seien, durch ihre Arbeit die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 Satz 1 BGB) und das Recht beider Ehegatten bestünde, erwerbstätig zu sein (§ 1356 Abs. 2 Satz 1 BGB).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
    Sie umgreifen die wirtschaftliche Lage und Existenz - der ihren beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtigen - Ehegatten (vgl. BGH Beschluss vom 25. November 2009 - XII ZB 46/09 = NJW 2010, 372).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.2009 - 2 Ta 25/09
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
    Die Vertreterin der Landeskasse hat an ihrer Auffassung im Schriftsatz vom 20. September 2011 festgehalten und insbesondere auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 31. März 2009 - 2 Ta 25/09 - abgehoben.
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
    Die für die Prozesskostenhilfeentscheidung auch aus Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG (BVerfG RPfleger 2001, 188) resultierende Prämisse, minderbemittelten Parteien Prozesskostenhilfe zu gewähren, ist nicht gegeben.
  • LAG Hamm, 07.12.2009 - 14 Ta 489/09

    Prozesskostenhilfe für Drittschuldnerklage aus Pfändungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - 6 Ta 263/11
    Insoweit kann der Auffassung des Arbeitsgerichts im Anschluss an das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 07.12.2009 - 14 Ta 489/09 -) zu einer bloßen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und einer mittelbaren Bedeutung für die damit verbundene Entlastung der Unterhaltspflicht nicht gefolgt werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23

    Prozesskostenvorschuss - Arbeitsentgelt - keine persönliche Angelegenheit

    (5) Streitigkeiten um Arbeitsentgelt werden teils zu den persönlichen Angelegenheiten im Sinne von § 1360a Absatz 4 BGB gezählt (LAG Rheinland-Pfalz, 11. Januar 2012 - 6 Ta 263/11, juris Rn 21; LAG Sachsen-Anhalt, 31. März 2009 - 2 Ta 25/09, juris Rn 36f), teils wird dies aber auch abgelehnt (LArbG Berlin-Brandenburg, 25. November 2022 - 21 Ta 1118/22, juris Rn 16; LAG Nürnberg, 19. Juni 2018 - 3 Ta 58/18, juris Rn 13; LAG Hamm, 7. Dezember 2009 - 14 Ta 489/09, juris Rn 1; Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 10. Aufl. 2022, Rn 439, beck-online; Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 ZPO, Rn 91; MüKoBGB/Weber-Monecke, 9. Aufl. 2022, BGB § 1360a Rn 27).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2022 - 21 Ta 1118/22

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehemann - Prozesskostenhilfe

    (aa) Zwar hatte die Klägerin während des laufenden Rechtsstreits mit ihrer ehemaligen Arbeitgeberin - wenn auch nur für den Bestandsschutzantrag (vergleiche dazu BAG 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 - Rn. 7; BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - Rn. 9), weil es sich bei dem Zahlungsantrag mangels einer genügend engen Verbindung zur Person der Klägerin um keine persönliche Angelegenheit im Sinne des § 1360a Absatz 4 BGB handelte (vergleiche dazu BGH 27. August 2019 - VI ZB 8/18 - Rn. 8 f.; LAG (Landesarbeitsgericht) Nürnberg 19. Juni 2018 - 3 Ta 58/18 -, FamRZ 2019, 547 Rn. 13 mwN (mit weiteren Nachweisen) zitiert nach juris; LAG Hamm 7. Dezember 2009 - 14 Ta 489/09 - Rn. 1 mwN zitiert nach juris; Grüneberg/Pückler BGB 81. Auflage § 1360a Rn. 14; a.A. (anderer Ansicht) LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2012 - 6 Ta 263/11 - Rn. 21 zitiert nach juris; LAG Sachsen-Anhalt 31. März 2009 - 2 Ta 25/09 - Rn. 36 f. zitiert nach juris) - einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihren Ehemann in einem Umfang, der der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 115 Absatz 4 ZPO entgegenstand.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 6 Ta 195/12

    Prozesskostenhilfe (Änderung der Zahlungsbestimmung)

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Beschwerdekammer zuletzt mit Beschluss vom 11. Januar 2012 (- 6 Ta 263/11 -) angeschlossen hat, dass dem Vermögen einer kostenarmen Partei auch Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss gegen ihren Ehepartner nach § 1360a Abs. 4 BGB zuzurechnen sind (§ 115 Abs. 3 ZPO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 9 Ta 146/12

    Pflicht zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegenüber volljährigen Kindern

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Bezirksrevisorin in Bezug genommenen Beschluss der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 11.01.2012, Az. 6 Ta 263/11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht